Fischen
Ausübung der Fischerei
Sachkundenachweis – SaNa
In der Schweiz benötigen Angler den sogenannten SaNa-Ausweis. Dieser Sachkundenachweis bescheinigt, dass der Angler über die erforderlichen Kenntnisse im Bereich des Tierschutzes, der gesetzlichen Vorschriften und der nachhaltigen Fischerei verfügt.
Je nach Kanton, ist der SANA nur für die Patente nötig, die länger als 30 Tage andauern. Im Kanton Schwyz besteht für jedes See- und Bachpatent und für das Freiangelrecht eine SANA Pflicht.
Der SaNa-Ausweis wird durch Selbststudium und durch den Besuch eines eintägigen Kurses, mit anschliessender Erfolgskontrolle, erlangt und ermöglicht den Erwerb eines beliebigen Patents in der Schweiz.
Patente
Je nach Kanton und Gewässer, können Tages-, Wochen-, Monats- und Jahrespatente gelöst werden. Die Pachtseen sind von den Kantonales Patente ausgeschlossen und müssen separat erworben werden.
Abhänging vom Kanton, ist auch für das Freiangelrecht eine Patent zu lösen und ist je nach Standort kostenlos oder eine Gebühr zu entrichten.
Bestimmungen
Jeder Angler ist selber verantwortlich, sich über die lokalen Bestimungen des Gewässers zu informieren.
Das betrifft
– die Schutzbestimmungen für gefährdete Arten
– die Köderauswahl
– die zugelassenen Hakentypen und -grössen, mit und ohne Widerhaken
– die Schonzeiten, Fangmasse und Fangfenster
– die Fischereizeiten
und vieles mehr. Die Liste ist nicht abschliessend.
Pauschal für jeden Ausflug sind
– Betäuber
– Feumer/Kescher
– Messer
– Massband
pflicht und gehören bei jedem Angelausflug dabei.