Die Statuten dienen dem Verein als grundlegende Ordnung. Sie stellen das interne Regelwerk dar, an das sich sowohl die Mitglieder als auch der Vorstand halten müssen. Bei der Gründungsversammlung sind die Statuten von den Mitgliedern zu genehmigen, und auch spätere Änderungen bedürfen der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.

Die Statuten müssen schriftlich festgehalten werden und umfassen den Vereinszweck, die Organe, die Organisationsstruktur sowie die finanzielle Grundlage des Vereins. Der Umfang und die Ausführlichkeit der Statuten variieren je nach Vereinsart. Es besteht eine enge Verbindung zwischen den Statuten und den gesetzlichen Vorgaben (Artikel 60 bis 79 ZGB). Das Gesetz definiert grundlegende Rahmenbedingungen für die Vereinsarbeit und legt fest, welche Mindestanforderungen erfüllt werden müssen. Für Bereiche, die nicht durch die Statuten abgedeckt sind, bietet das Gesetz alternative Regelungen, die an die individuellen Bedürfnisse des Vereins angepasst werden können. Bestimmte gesetzliche Vorschriften sind jedoch zwingend einzuhalten.

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